Aktuelles:
Willkommen in Ihrer Praxis am Klosterstern Ihr Praxisteam
Vers. Karten / Quartalsanfang:
Bitte haben Sie Verständnis, dass in jedem Quartal gesetzlich versicherte Patienten ihre Versicherungskarte vorlegen müssen. Auch Rezepte, Überweisungen etc. können nur nach Einlesen der Selben ausgedruckt werden da sonst die EDV „streikt“.
Die Krankenkassen verschicken die neuen elektronisch lesbaren Gesundheitskarten = Versicherungskarten. Aus rechtlichen Gründen können in Zukunft nur diese neuen Karten eingelesen werden. Wenn Sie eine solche Karte noch nicht haben sprechen Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse.